Den Energie- a Klimaplang: eng liewenswäert a solidaresch Zukunft fir Lëtzebuerg

Vorstellung des Vorentwurfs zur Aktualisierung des "Energie- a Klimaplang fir Lëtzebuerg"

Am 17. April 2023 haben der Premierminister und Staatsminister, Xavier Bettel, die Ministerin für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung, Joëlle Welfring, der Minister für Energie, Claude Turmes, und der Minister für Wirtschaft, Franz Fayot, den Vorentwurf zur Aktualisierung des "Energie- a Klimaplang fir Lëtzebuerg" vorgelegt.

  1. ©SIP / Luc Deflorenne

    (v.l.n.r.) Xavier Bettel, Premierminister, Staatsminister; Franz Fayot, Minister für Wirtschaft
  2. ©SIP / Luc Deflorenne

    Xavier Bettel, Premierminister, Staatsminister
  3. ©SIP / Luc Deflorenne

    (v.l.n.r.) Claude Turmes, Minister für Energie; Joëlle Welfring, Ministerin für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung; Xavier Bettel, Premierminister, Staatsminister; Franz Fayot, Minister für Wirtschaft
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    (v.l.n.r.) Claude Turmes, Minister für Energie; Joëlle Welfring, Ministerin für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung; Xavier Bettel, Premierminister, Staatsminister; Franz Fayot, Minister für Wirtschaft
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    (v.l.n.r.) Joëlle Welfring, Ministerin für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung; Xavier Bettel, Premierminister, Staatsminister
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    Joëlle Welfring, Ministerin für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung
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    (v.l.n.r.) Claude Turmes, Minister für Energie; Joëlle Welfring, Ministerin für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung; Xavier Bettel, Premierminister, Staatsminister; Franz Fayot, Minister für Wirtschaft
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    (v.l.n.r.) Claude Turmes, Minister für Energie; Joëlle Welfring, Ministerin für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung
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    Claude Turmes, Minister für Energie
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    (v.l.n.r.) Claude Turmes, Minister für Energie; Joëlle Welfring, Ministerin für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung; Xavier Bettel, Premierminister, Staatsminister; Franz Fayot, Minister für Wirtschaft
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    Franz Fayot, Minister für Wirtschaft
  12. ©SIP / Luc Deflorenne

    Tom Haas, Modellierung und Prognose, Statec

 

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind dazu verpflichtet, ihre nationalen Energie- und Klimapläne für das Jahr 2024 zu aktualisieren. Im Rahmen dessen muss Ende Juni 2023 ein aktualisierter Entwurf an die Europäische Kommission geschickt werden. Die Regierung verstärkt ihre Bestrebungen und hat sich von den Beteiligungsprozessen inspirieren lassen, um verstärkte, erweiterte und neue Maßnahmen für die Energiewende und den Klimaschutz bis 2030 vorzuschlagen.

Im Rahmen des Pariser Klimaabkommens und seiner Umsetzung auf den europäischen und nationalen Ebenen stellt der "Energie- a Klimaplang fir Lëtzebuerg" ein wichtiges Element der Klima- und Energiepolitik des Großherzogtums Luxemburg dar. Er wurde in seiner ersten Fassung, im Mai 2020, vom Regierungsrat verabschiedet und stellt die nationalen Ziele bis 2030 vor, zusammen mit den Maßnahmen, um diese Ziele zu erreichen. Dies insbesondere für sechs Bereiche: Gebäude, Verkehr, Industrie, Landwirtschaft, Abfall und "LULUCF" ("Land Use, Land Use Change and Forestry"). Das bedeutet, dass der „Energie- a Klimaplang fir Lëtzebuerg“ ein strategisches Dokument ist, das es Luxemburg ermöglicht, sich aktiv für den Klimaschutz, die Energiewende sowie die Entwicklung einer nachhaltigen Wirtschaft einzusetzen. Indem es darauf abzielt, die Abhängigkeit Luxemburgs von fossilen Brennstoffen zu verringern, stellt der Plan eine direkte Antwort auf die Klimakrise wie auch auf die Energiekrise dar.

Eine ehrgeizige Überarbeitung im Zeichen der Mitbestimmung

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Gemäß der Verordnung (EU) 2018/1999 über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz – mit der die nationalen Pläne eingeführt wurden – sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, ihre jeweiligen Pläne bis 2024 zu aktualisieren. Im Vorfeld muss der Entwurf der Aktualisierung Ende Juni 2023 an die Europäische Kommission geschickt werden. Wie bereits bei der Verabschiedung der ersten Version wird auch der Entwurf der Aktualisierung des luxemburgischen Plans vom 17. April bis zum 16. Mai 2023 einem öffentlichen Beteiligungsverfahren unterzogen. Die Bürger*innen sind eingeladen, ihre Kommentare und Vorschläge zu den Bestimmungen des Plans einzureichen.

Da die nationalen Klimaziele in der Version von 2020 bereits ehrgeizig und mit den EU-Zielen, einschließlich der überarbeiteten EU-Ziele, vereinbar sind, besteht derzeit kein Bedarf für eine weitere Anpassung. Die Ziele für erneuerbare Energien und Energieeffizienz müssen jedoch verstärkt werden. Um die Ziele für die kommenden Jahre zu erreichen und sich voll und ganz gegen den Klimawandel einzusetzen, hat die Regierung die Ziele an die veränderten Umstände angepasst und in erreichbarem Maße höhergesteckt. Im Zuge dessen werden bestehende Maßnahmen verstärkt und neue eingeführt.

Die Ziele bis 2030 sehen nun vor, die Treibhausgas-Emissionen im Vergleich zu 2005 um 55 % zu senken (wie im Klimagesetz und in der vorherigen Version des Plans vorgesehen), den Anteil erneuerbarer Energien am Endverbrauch auf 35-37 % zu steigern (im Vergleich zum Ziel von 25 % im vorherigen Plan) und die Energieeffizienz um 44 % zu verbessern (Spanne von 40-44 % im vorherigen Plan).

Diese Ambitionen und Maßnahmen spiegeln zum einen den politischen Willen der Regierung wider, basieren aber auch auf den Ergebnissen der verschiedenen Bürger*innenbefragungen und institutionellen Kooperationen, die in den letzten Jahren stattfanden. So haben sich die Bürger*innen im Rahmen der internationalen Konsultation "Luxembourg in Transition" (LIT), die 2021 durchgeführt wurde und sich auf die Raumplanung bezog, des 2022 organisierten "Klima-Biergerrot" (KBR, Bürgerbüro für das Klima), sowie im Rahmen des Ende 2021 ins Leben gerufenen "Observatoire de la politique climatique" (OPC, dt.: Observatorium für Klimapolitik) und der Plattform für Klimaschutz und Energiewende – in der die gesamte organisierte Zivilgesellschaft vertreten ist – allesamt für noch ehrgeizigere Ziele und Maßnahmen für Luxemburg ausgesprochen. Unter Berücksichtigung dieser Stellungnahmen und Vorschläge hat die Regierung den Entwurf zur Aktualisierung des "Energie- a Klimaplang fir Lëtzebuerg" ausgearbeitet.

Verschärfte und neue Maßnahmen, um die „Just Transition“ zu gewährleisten 

Insgesamt enthält der Entwurf zur Aktualisierung des "Energie- a Klimaplang fir Lëtzebuerg" 197 Maßnahmen. Sie unterscheiden sich in ihrer Art der Umsetzung, befinden sich in unterschiedlichen Stadien der Ausarbeitung, haben verschiedene Fristen für die Umsetzung und benennen verschiedene Akteurinnen und Akteure, die für ihre Umsetzung verantwortlich sind. Bei der Überarbeitung wurde das Ziel der "Just Transition" (dt.: "faire Wende") berücksichtigt.

Von den neuen Maßnahmen wurden die folgenden als die wichtigsten oder innovativsten im Vergleich zur vorherigen Version des Plans identifiziert und hervorgehoben:

  • Die CO2-Steuer, die weiterhin um jährlich 5 €/T erhöht wird. Sie dient vor allem dazu, die Emissionen aus dem Verkauf von Kraftstoffen für den Straßenverkehr zu reduzieren. Die Einnahmen werden zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen und -lösungen, für Investitionen in den Energiewandel sowie für soziale Ausgleichsmaßnahmen für einkommensschwache Haushalte verwendet (Steuerkredit für einkommensschwache Haushalte, Zulage für Lebenshaltungskosten).
  • Die kontinuierliche Weiterentwicklung des "Klimapakt 2.0". Dieser ermutigt die Gemeinden und begleitet sie dabei, ihre Vorbildfunktion im Klimaschutz und in der Energiewende zu stärken, zur Anpassung an den Klimawandel beizutragen, ein effizientes Ressourcenmanagement zu fördern und so nachhaltige, lokale und regionale Investitionen zu anzuregen. Gemeinden sind wichtige Partner bei der Umsetzung der Klimaziele auf lokaler Ebene.
  • Der Phase-out von Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen, der in einem ersten Schritt auf einem freiwilligen Ansatz basiert, durch verschiedene Förderprogramme sowie durch ein breites Spektrum an kollektiven Lösungen, wie den systematischen Renovierungen von Wohnvierteln und die Entwicklung von dekarbonisierten Wärmenetzen, unterstützt werden. Wenn sich der freiwillige Ansatz als zu langsam oder unzureichend erweist, wird nur der Ersatz durch Heizungsanlagen erlaubt, die mit mindestens 70 % erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Die Schaffung einer nationalen Einheit zur Begleitung der energetischen Sanierung, für alle Wohngebäude mit niedriger Energieeffizienz. Das Hauptziel besteht hier in der strukturierten und umfassenden Unterstützung der Eigentümer von Wohngebäuden mit niedriger Energieeffizienz.
  • Betreffend den "Klimabonus", ist ein vereinfachtes Verfahren für den Zugang zu Fördermitteln vorgesehen.Darüber hinaus wird die Regierung die Möglichkeit von Vorfinanzierungsmechanismen prüfen.
  • Die Förderung der Elektrifizierung des in Luxemburg zugelassenen Fahrzeugbestands, v. a. durch die Förderung des Netzes privater Ladestationen durch Finanzierungshilfen, den Betrieb der öffentlichen Ladeinfrastruktur oder die Einführung von Finanzierungshilfen für Null-Emissions-Fahrzeuge. Darüber hinaus wird eine dem Logistiksektor gewidmete Arbeitsgruppe unter anderem eine Dekarbonisierungsstrategie für diesen Sektor erstellen.
  • Die Einführung des "Sozialleasing", also eines Sozialleasingsystems für Elektroautos, das über langfristige Leasingverträge eingeführt wird. So sollen einkommensschwache Haushalte bei der Elektrifizierung ihrer Einzelmobilität unterstützt werden.
  • Der "Klimapakt fir Betriber" (KPB), ein neues Instrument, das Unternehmen bei der Energiewende und dem Klimaschutz begleiten und unterstützen soll.
  • Bezüglich Wasserstoff unterstützt der Plan die nationale Wasserstoffstrategie. Diese Strategie wurde 2021 vorgestellt und entspricht voll und ganz den Zielen der angestrebten Dekarbonisierung und Klimaneutralität bis 2050.
  • In der Landwirtschaft, im Einklang mit dem Nationalen Strategieplan des Ministeriums für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung, v. a. durch den beschleunigten Einsatz des bereits eingeführten Landwirtschaftsrats und durch die Förderung des Agrivoltaik.
  • In der Forstwirtschaft, die Verschärfung der Ziele für die Nettoaufnahme von Treibhausgasen und die Einführung eines Fördersystems für die nachhaltige Bewirtschaftung von Privatwäldern: der "Klimabonus Bësch".

Schließlich muss unterstrichen werden, dass dieser Entwurf zur Aktualisierung des "Energie- a Klimaplang fir Lëtzebuerg" nicht nur die Befragungsprozesse im Vorfeld der Aktualisierung berücksichtigt, sondern auch das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Ministerien und Verwaltungen, unter der Koordination des Ministeriums für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung und des Ministeriums für Energie und Raumentwicklung, ist. Nun ist es wichtig, die Fertigstellung des Aktualisierungsentwurfs und vor allem die Umsetzung der Maßnahmen mit offenem Geist fortzusetzen.

Pressemitteilung des Staatsministeriums / des Ministeriums für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung / des Ministeriums für Energie und Raumentwicklung / des Ministeriums für Wirtschaft

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